Mit dem Beginn des neuen Jahres tritt die Fangbegrenzung für den Dorsch in Kraft. An der Ostsee müssen erstmals auch die Freizeitangler gesetzlich auf ihre Fangmenge achten.
Die Mitteilung vom DAFV kann hier gelesen werden!
Es ist mit Kontrollen zu rechnen und Vergehen werden mit einem Bußgeld geahndet.