Informationen zu Gastangelkarten

Sehr geehrte Petrijünger,

Gastangelkarten vergibt grundsätzlich der Zweigverein Gewässerfond des VANT e.V.. Im Zweigverein Gewässerfond des VANT e.V. werden Gewässer unserer Mitgliedsvereine verwaltet, die über eine Mindestgröße von 1,0ha verfügen und aus hegerischer Sicht in einen Austausch eingebracht werden können.

Diese Gewässer werden in Verantwortung der Vereine betreut, gehegt und bewirtschaftet. Hierzu ist viel Fleiß, Liebe und auch Geld notwendig.

Ich möchte Sie alle nur auf ein paar Dinge hinweisen, ohne Vorwürfe an einzelne Personen zu richten.

  • Günstiges Angeln für alle ermöglichen, das ist ein Ziel des Zweigvereins Gewässerfond im VANT e.V.. Doch wie sollen unsere Vereine existieren, wenn der Angler keine Verantwortung übernehmen will? Wer ist es, der die Gewässer betreut? Indem man schnell einen Verein gründet, in den Landesverband eines anderen Bundeslandes eintritt, jedoch keine eigenen Gewässer zu betreuen hat?
  • Der VANT e.V. sieht sich nicht als „Regierung“ seiner angeschlossenen Vereine, indem er den Vereinen großzügig Gewässer zur Verfügung stellt. Der VANT e.V. unterstützt die Vereine und mit ihren Gewässern vor Ort in jeder Form. Fachlich und / oder Finanziell – je nach den gegebenen Möglichkeiten.
  • Wohin führt die Pachtpolitik der Angler untereinander, wenn die Preise für Gewässer immer mehr durch sie selbst in die Höhe getrieben werden? Es schlägt sich immer wieder negativ auf die Angler aus, einmal bei den Mitgliedsbeiträgen und zwangsläufig in der Betreuung der Gewässerabschnitte.
  • Der Zweigverein Gewässerfond im VANT e.V. ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Vereinen, die ihre Gewässer einbringen möchten. Aus dem Beitrag der ausgegebenen Erlaubnisscheine wird eine Havarie- und Hegeumlage gebildet, die wieder in die Vereine zurückfließt.
  • Es gibt keine politischen Grenzen für eine Mitgliedschaft im Zweigverein Gewässerfond, d.h. jeder Verein, der sich einbringen möchte – mit und ohne Gewässer – kann dies jederzeit tun.

Die Gebühren für Mitglieder eines Vereins mit einem in den Zweigverein eingebrachten Gewässer von mindestens 1,0 ha Größe belaufen sich auf 13,00 EUR pro Mitglied für ein Jahr, die als Havarie- und Hegeumlage verwaltet werden. Derzeit sind 46 allgemeine und ca. 150 km Salmonidengewässer im Zweigverein Gewässerfond eingebracht.

Für Vereine ohne eingebrachtes Gewässer kostet die Jahreskarte je Mitglied 81,00 EUR im Jahr. Dieses Geld wird den betreuenden Vereinen der Gewässer zur Verfügung gestellt. Aus unserer Sicht ein faires und nachhaltiges Modell zur flächenmäßigen Bewirtschaftung von regionalen Angelvereinen.

In diesem Sinne wünschen wir ein kräftiges Petri Heil und hoffen auf viele frohe gemeinsame Stunden am Wasser,

Karsten Schmidt, Präsident

Stellungnahme ZW GF 2018
Stellungnahme ZW GF 2018

Das Schreiben kann hier zum verschicken und ausdrucken geladen werden.

Weitere Informationen zu Austauschkarten für Brandenburg und Sachsen-Anhalt

Informationen zu Gastangelkarten

Anstehende Veranstaltungen

0

Dein Warenkorb