Verband für Angeln und Naturschutz Thüringen e.V.

Verband für Angeln und Naturschutz Thüringen e.V.

Mitgliederversammlung im Zweigverein Gewässerfond im VANT e.V.

In der Mitgliederversammlung stehen nachfolgende Beschlussanträge zur Diskussion.

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Beschlussanträge:

  1. Der Geschäftsbericht des 1. Vorsitzenden zum Geschäftsjahr 2014 wird zur Kenntnis genommen und bestätigt.
  1. Der Bericht der Revisionskommission wird bestätigt.
  1. Der Vorstand wird für das Geschäftsjahr 2014 entlastet.
  1. Die Hegeumlage, welche aus den vorliegenden Fangstatistiken der Mitglieder abgeleitet wurde, wird bestätigt. Ihre Überweisung an die betreffenden Mitglieder wird durch die Geschäftsstelle des VANT bis zum 01.11.15 vorgenommen. Durch die Geschäftsstelle des VANT werden auf Anforderung weiterführende Auswertungen der Fangstatistik zur Verfügung gestellt.
  1. Die gebildete Havarierücklage aus dem Jahr 2015 in Höhe von 1.543,19 € wird bestätigt. Sie ist der bisherigen Rückstellung zuzuschlagen und mit anderen finanziellen Mitteln des Zweigvereins Gewässerfonds im VANT e.V. verzinslich anzulegen.
  1. Für das Jahr 2016 werden folgende Beiträge erhoben:
  • Vereine ohne eingebrachte Gewässer              81 €
  • Vereine mit eingebrachten Gewässer               13 €
  1. Der vom VANT beantragte Verwaltungsaufwand für den Zweigverein Gewässerfonds im VANT e.V. wird, nach Rücksprache mit dem Vorstand, bestätigt und bis zum 31.12.2015 zur Zahlung angewiesen.
  1. Gemäß den abgeschlossenen Vereinbarungen mit den Landesverbänden im Gewässerfonds des DAV, ist die vollständige Rückgabe der Fangstatistiken von Mitgliedsbeitragskarten des Zweigvereins Gewässerfonds im VANT e.V. zu fordern und durchzusetzen. Diese sind mit der Abrechnung 2014 in die Gesamtauswertung der Fangstatistik einzubeziehen. Gleichermaßen sind mit den Fangstatistiken der jeweiligen DAV- Landesverbände durch die Geschäftsstelle zu erfahren.
  1. Beitragszahlungen 2016: Alle MV haben ihre Beiträge bis zum 31.03.2016 zu bezahlen. Nachbestellungen nach dem 31.03.16 werden nur gewährt, wenn die Fristen eingehalten werden, hierfür werden Portokosten berechnet. Die Restkartenrückgabe erfolgt bis zum 15.10. des laufenden Jahres.
  1. Die Kosten der Mitgliederversammlung werden aus den Geldmitteln des Zweigverein Gewässerfonds finanziert.
  1. Anträge auf Unterstützung durch den Havariefond können durch den Vorstand kurzfristig und damit auch ohne Votum der Mitgliederversammlung beschieden werden. Die Anträge werden der Mitgliederversammlung zur Jahreshaupt­ver­sammlung zusammen mit den weiteren eingereichten Unterlagen zur Kenntnis gegeben.