Pauschales Verbot der Angelfischerei in den Schutzgebieten der AWZ ist völlig überzogen und unangemessen

Hamburg/Berlin: Zur gestrigen Anhörung der Verbände durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) zu den Entwürfen der AWZ-Schutzgebietsverordnungen in Nord- und Ostsee in Hamburg im Altonaer Museum erklärt der DAFV: Ein pauschales Verbot der Angelfischerei in den Schutzgebieten der AWZ ist völlig überzogen und unangemessen.

Das Verbot der Angelfischerei in allen Schutzgebieten unabhängig von deren Schutzzweck war ein Mittelpunkt der Anhörung. Ein weiterer galt der Einschränkung der Forschungsfreiheit.
Dr. Christel Happach-Kasan, Präsidentin des Deutschen Angelfischerverbandes (DAFV), betonte in ihrer Stellungnahme: „Angeln ist eine besonders schonende Form der Fischerei, der Meeresboden bleibt unberührt, es entsteht kein Beifang. Das geplante totale Verbot des Angelns ist daher nicht angemessen.“

Als Begründung für das Verbot wurden angeführt, dass eine Beeinträchtigung der „Naturverfügbarkeit“ gegeben sei, Ruhestörungen für Seevögel erfolgen würden, und die Lebensgemeinschaft der Riffe gefährdet sei.
Nach Auffassung des DAFV trägt diese Argumentation nicht.

Von Anglern wird unzweifelhaft Fisch entnommen. Die Entwicklung der Robben- und Seehundbestände in Nord- und Ostsee zeigt jedoch, dass ausreichend Fisch vorhanden ist. Im letzten Jahr wurden über 26 000 Seehunde in der Nordsee gezählt. Auch in der Ostsee ist der Bestand der Kegelrobben gewachsen und breitet sich nach Süden aus.

Bootsverkehr kann eine Störung der Seevögel verursachen. Der Angler im Boot dürfte jedoch ungleich weniger Störung für Seevögel bedeuten als schnelle, die Gebiete querende Boote.
Die Gefährdung der Lebensgemeinschaft eines Riffs durch Angeln ist ebenfalls nicht nachvollziehbar. Eine mechanische Schädigung ist ausgeschlossen, die Entnahme einzelner Fische dürfte keinen messbaren Einfluss auf die Biodiversität der Riffs haben.

Insgesamt ist das Verbot der Angelfischerei unangemessen und auch unbegründet. Unterstützung in der Ablehnung des Verbots der Angelfischerei kam von Dr. Peter Breckling, Generalsekretär des Deutschen Fischereiverbandes, und von Bernd Fischer, Geschäftsführer des Tourismusverbandes Mecklenburg-Vorpommern, der auch für den Tourismusverband von Schleswig-Holstein sprach und die Bedeutung des Angelns für den Tourismus hervorhob.
Der DAFV teilt die Einschätzung, die von anderen Naturschutzverbänden geäußert wurde, dass Nord- und Ostsee sich nicht in einem guten Zustand befinden. Die Frage ist jedoch, ob das Verbot der Angelfischerei daran wirklich etwas ändert. Die über die Zuflüsse und über die Luft erfolgende Belastung der Ostsee mit Schad- und Nährstoffeinträgen wird dadurch nicht gemindert, die hohe Belastung mit Plastikabfall überhaupt nicht angegangen, das Problem der Belastung mit Munitionsresten aus dem zweiten Weltkrieg nicht gelöst.
Auf Nachfrage stellte das BfN heraus, dass die Verabschiedung der Verordnungen unter Zeitdruck stehe. Prof. Dr. Henning von Nordheim legte sich jedoch nicht auf einen Termin fest.
Zur Geschichte:
2004 wurden die Meeresschutzgebiete der EU gemeldet, 2007 hat die EU sie anerkannt. Bis 2013 hätte die Unterschutzstellung erfolgen müssen. Gegenwärtig läuft ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der fehlenden Unterschutzstellung von FFH-Gebieten in einzelnen Bundesländern sowie in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ).

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Deutscher Angelfischerverband e.V.

Pressemitteilung DAFV zum Angelverbot in Nord- und Ostsee

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