Nachtrag zum Beitrag Elektrofischereigerät EFGI 650 und ungeglätteten Gleichstrom

Nach einer Anmerkung eines renommierten Herstellers vor motorbetriebenen Elektrofischereigeräten haben wir folgenden Sachverhalt in unseren Beiträgen überprüfen lassen.

Unsere Aussage, dass generell motorenbetriebene Generatoren in der Schweiz nicht zugelassen sind ist nicht ganz korrekt. In der Schweiz ist es mittlerweile verboten worden, Geräte mit Restwelligkeit bei der Elektrofischerei einzusetzen.

Somit sind alle Geräte nicht zugelassen, die nicht in der Lage sind, glatten Gleichstrom zu liefern.

Mit Freude haben wir festgestellt, dass es offensichtlich technische Lösungen gibt, die es sicher stellen glatten Gleichstrom zu liefern.

Wir regen alle Vereine an, bei dem Kauf von Elektrofischereigeräten darauf zu achten, ob diese in der Lage sind, die Restwelligkeit zu unterbinden.

In diesem Sinne freuen wir uns auf eine gute praktische Arbeit mit Geräten, die mit der geringsten Schädigungswirkung arbeiten und somit die Elektrofischerei für die Zukunft sichern.

Richtigstellung: Elektrofischereigeräte in der Schweiz

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