Unterstützung bei der Kormoran-Verordnung

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Die Kormoranverordnung ist derzeit bis zum 31. Dezember 2016 befristet. Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag hält die Verlängerung der Verordnung für zwingend notwendig, um Vergrämungsabschüsse beim Kormoran zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden sowie zum Schutz der heimischen Tierwelt zu ermöglichen.

Der Arbeitskreis Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten hat einen Entwurf eines Antrages für das Novemberplenum erarbeitet, der hier gelesen werden kann.

Wir freuen uns über die Unterstützung durch die CDU Fraktion.

Petri Heil

Euer VANT

 

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