Bewirtschaftungsplan für Werra und Weser ist rechtswidrig

Bewirtschaftungsplan für Werra und Weser ist rechtswidrig

Die Klägergemeinschaft der Werra-Weser-Anrainer und die WWA haben formell Einwendungen gegen den Entwurf eines Bewirtschaftungsplans für die Flussgebietseinheit Weser erhoben. Bewirtschaftungspläne für die verschiedenen Flussgebietseinheiten gehören zu den Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland bei der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Der vorangegangene Bewirtschaftungsplan

Anstehende Veranstaltungen

0

Dein Warenkorb