Die EU-Fischereiminister haben sich gestern in Brüssel darauf geeinigt, die dreimonatige Schonzeit für den Aal 2019 in Nordostatlan­tik, Nord- und Ostsee fortzusetzen und im Mittelmeer einzuführen. Die Schonzeit gilt gleichermaßen für Berufs- und Angelfischer und umfasst nun alle Lebensstadien des Aals, also auch Aale kleiner als 12cm (Glasaalfang).

Für die Binnengewässer haben die in der Verordnung festgelegten Regelungen entgegen dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag keine Gültigkeit. Die Mitgliedsstaaten werden aufgefordert, im Zeitraum vom 1. August 2019 and 29. February 2020 ein dreimonatiges Zeitfenster für ein Fangverbot für Aale in allen Lebensstadien für ihr jeweiliges Land zu erlassen.

Weitere Informationen gibt es direkt beim DAFV.

Keine EU-Fangverbote für den Aal in Binnengewässern

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