Die Klägergemeinschaft der Werra-Weser-Anrainer und die WWA haben formell Einwendungen gegen den Entwurf eines Bewirtschaftungsplans für die Flussgebietseinheit Weser erhoben.

Bewirtschaftungspläne für die verschiedenen Flussgebietseinheiten gehören zu den Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland bei der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Der vorangegangene Bewirtschaftungsplan für die Jahre bis 2014 war so ungenügend, dass die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet hat. Der Entwurf des Bewirtschaftungsplans 2015-2021 ist am 01.04.2015 veröffentlicht worden. Bis zum 01.10.2015 hat jede Person die Möglichkeit, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen.

Mit dem Bewirtschaftungsplan 2015-2021 wollen die Hessische Landesregierung und die K+S AG ihren “Vierphasenplan” umsetzen, er sieht deshalb vor, dass weder die Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie erreicht noch deren Fristen eingehalten werden sollen. Dies wäre allerdings nur unter der Voraussetzung möglich, dass die Werra nicht mehr saniert werden könnte und dass keine Verfahren zur Verfügung stünden, um den Salzabstoß der Kaliindustrie zu vermindern.

Die Einwender weisen nach, dass diese Voraussetzungen nicht vorliegen und dass die im Bewirtschaftungsplan aufgeführten Verfahren zur Verminderung des Salzabstoßes nicht geeignet sind, die Minimalziele des Plans erreichen zu können. Ein solcher Plan bliebe ohne jede Wirkung für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und würde gegen europäisches Recht verstoßen. Er ist deshalb abzulehnen.

Das Einwendungsschreiben der Klägergemeinschaft ist von dem Kölner Verwaltungsrechtler Prof. Rü­ diger Breuer verfasst worden. Zu den Einwendern gehören neben dem Landkreis Kassel u.a. auch die Stadt Witzenhausen und die Gemeinde Gerstungen.

Dr. Walter Hölzel
Vorsitzender Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V.
fon 05545-95 01 08, wwa.ev@web.de

Pressemitteilung zum Herunterladen

Bewirtschaftungsplan für Werra und Weser ist rechtswidrig

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