Seit dem 25.9.2020 ist die Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz (ThürFischAVO) in Kraft. Es gibt Einiges an Änderungen und Anpassungen.

Der Aal hatte bisher in Thüringen keine Schonzeit. Doch mit Inkrafttreten der ThürFischAVO ändert sich das.
Der Aal ist in Thüringen ab dem 1. November 2020 geschont. Damit endet die Aalsaison dieses Jahr Ende Oktober. Die Schonzeit läuft bis zum 28. Februar.

Dies ist in der aktuellen Gewässerordnung des Angler-Union Jena e. V. noch nicht vermerkt und wird sicher zeitnah angepasst. Auch ohne Anpassung der Gewässerordnung ist die Anpassung der Schonzeit verbindlich.

Die komplette Fassung der ThürFischAVO gibts hier:

ThürFischAVO

Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
Alle angebotenen Informationen verstehen sich ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

Dank für den Beitrag geht an Saale Info insbesondere an Benjamin Laue.

Neue Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz: Aalschonzeit!

Anstehende Veranstaltungen

0

Dein Warenkorb