Wiederaufbau des Geraer Wehres: Vorteil für Ökosystem der Weißen Elster ist dahin
Die Ostthüringer Zeitung berichtet am 05.01.2015 über Erneuerbare Energie aus Wasserkraft, die heute wesentlich umweltfreundlicher bereitgestellt werden könnte. Die angeblich in Gera erzeugten 400 KW, entpuppen sich bei Einsicht in die Abrechnungen des Netzbetreibers als bescheiden. Von 2008-2012 wurden jährlich gerade einmal zwischen 130 KW und 190 KW eingespeist. Das Wasserhaushaltsgesetz fordert unabhängig der Ursachen nach § 18 den Widerruf der Erlaubnis und der Bewilligung, wenn die Benutzung ihrem Umfang nach erheblich unterschritten wurde. Unterlassung der Behörde?
Die Fachpresse zum Verwaltungsrecht schreibt: Die wohl überwiegende Ansicht in Rechtsprechung und Literatur bejaht eine Verpflichtung des zuständigen Amtsträgers der Aufsichts- und Genehmigungsbehörden, Schäden gegenüber der Umwelt abzuwenden, sieht ihn also als Beschützergaranten. Begründen lässt sich die Garantenstellung damit, dass die Umweltverwaltungsgesetze ausdrücklich zumindest auch den Schutz der Umwelt bezwecken. So sieht § 1 des WHG als Zweck des Gesetzes vor, die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen.
Nur durch die EEG-Förderung, welche in dieser Form das EU-Recht aushebelt, werden Anreize für Investoren geschaffen. Bei den Strombörsenpreisen würde niemand dafür Geld in die Hand nehmen. Die Bürger tragen die höheren Stromkosten und die kommenden Sanktionen der EU. Für die Angler kommen noch die Kosten der Hege und die gesetzlich geforderte Herstellung des gewässertypischen Fischbestandes aus eigener Tasche dazu. Sie zahlen für die Gewässerbenutzung Pacht. Die Wasserkraftbetreiber haben kostenloses Nutzungsrecht. Zumindest, bis die EU-Kommission tägig wird. Da bei allen bisher vom Landesverwaltungsamt genehmigten Wasserkraftanlagen in der vorherigen „Prüfung des Einzelfalles“ unanfechtbar jegliche Umweltbeeinträchtigungen durch Wasserkraft ausgeschlossen wurden, wird auch der nach § 36 Thüringer Fischereigesetz den Anglern zustehende Schadenersatz in den Genehmigungen/Erlaubnissen verwehrt. Wie ökologisch die Wasserkraft ist, können Sie beim Blättern in der Broschüre des Lachsvereins http://www.lachsverein.de/wasserkraft_broschuere/index.html nachlesen.
Hier finden Sie den Beitrag in der OTZ 5.1.2016 Wiederaufbau des Geraer Wehres